Herzlich willkommen
Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG erhalten haben.

In diesem Video stellt Dr. Tobias Eggers unsere Tätigkeit als Ombudsmann vor.

Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.

Wenn Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie bitte "Sonstige Verstöße nach § 2 HinSchG" aus.
Sollte ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.